Der Anschlag beim Berliner CSD wirft eine unbequeme Frage auf: Warum schützt das Staatsangehörigkeitsrecht auch islamistische Gefährder, die den Staat bekämpfen?
Der Anschlag beim Berliner CSD wirft eine unbequeme Frage auf: Warum schützt das Staatsangehörigkeitsrecht auch islamistische Gefährder, die den Staat bekämpfen?