Sieben Monate nach der Kommunalwahl mussten die Bürgerinnen und Bürger noch einmal an die Urne. Eine Wählergemeinschaft durfte diesmal nicht antreten – was hinter der Wiederholung steckt.
Sieben Monate nach der Kommunalwahl mussten die Bürgerinnen und Bürger noch einmal an die Urne. Eine Wählergemeinschaft durfte diesmal nicht antreten – was hinter der Wiederholung steckt.