Für Mohn Media zeichnet sich erneute Schlappe vor Gericht ab

Mohn Media erleidet vor dem Arbeitsgericht Bielefeld offenbar erneut eine Niederlage: Die Pausenregelung für Beschäftigte mit 35-Stunden-Verträgen wurde überwiegend für unwirksam erklärt. Mohn Media erleidet vor dem Arbeitsgericht Bielefeld offenbar erneut eine Niederlage: Die Pausenregelung für Beschäftigte mit 35-Stunden-Verträgen wurde überwiegend für unwirksam erklärt.

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