Verwaltungsgericht hält Wohnen auf Zeit im Neuköllner Milieuschutzgebiet für unrechtmäßig. Wohnungsunternehmen hatte gegen Nutzungsunterlassung des Bezirks geklagt.
Verwaltungsgericht hält Wohnen auf Zeit im Neuköllner Milieuschutzgebiet für unrechtmäßig. Wohnungsunternehmen hatte gegen Nutzungsunterlassung des Bezirks geklagt.