Mohn Media erleidet vor dem Arbeitsgericht Bielefeld offenbar erneut eine Niederlage: Die Pausenregelung für Beschäftigte mit 35-Stunden-Verträgen wurde überwiegend für unwirksam erklärt. Mohn Media erleidet vor dem Arbeitsgericht Bielefeld offenbar erneut eine Niederlage: Die Pausenregelung für Beschäftigte mit 35-Stunden-Verträgen wurde überwiegend für unwirksam erklärt.