Ab 1. Januar 2027 gilt im Luftverkehr eine harte Obergrenze von 100 Wattstunden. Die künftig verbotenen Geräte erkennt man schon an der Verpackung.
Ab 1. Januar 2027 gilt im Luftverkehr eine harte Obergrenze von 100 Wattstunden. Die künftig verbotenen Geräte erkennt man schon an der Verpackung.