Werkstätten-Klage: Mahnwache vor dem Arbeitsgericht in Münster

Auf die Frage, ob für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung der Mindestlohn gezahlt werden muss, gibt es noch kein Urteil. Das Arbeitsgericht in Münster hat einen weiteren Termin anberaumt. Auf die Frage, ob für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung der Mindestlohn gezahlt werden muss, gibt es noch kein Urteil. Das Arbeitsgericht in Münster hat einen weiteren Termin anberaumt.

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